Versicherungsrecht
Das Versicherungswesen bietet vertraglich Schutz gegen private und gewerbliche, gesundheitliche und sachliche Risiken.
Ein Versicherungsverhältnis ensteht aufgrund Vertragsschlusses zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer. Dieses Versicherungsverhältnis befasst sich mit den Rechtsbeziehungen zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer (Versicherungsvertrag) und dem Bereich der Versicherungsvermittlung.
Ob und wann der Versicherungsfall eingetreten ist, ist einer der Hauptstreitpunkte im Rahmen des Versicherungsrechts.
Hier helfen wir ihnen fachlich Kompetent in allen Bereichen des Versicherungsrechts.