Erbrecht
Nicht selten kommt es bei der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung von Erben zum Streit. Aufgabe des Anwalts ist es hier bereits vor dem Erbfall Regelungen festzuhalten, die dem Wunsch des Erblassers entsprechen. Ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit in diesem Bereich ist die Testamentsgestaltung.
Weitere Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Erbrecht sind folgende Fallgestaltungen:
- Pflichtteilsrecht
- Erbengemeinschaft, Verwaltung und Teilung des Nachlasses,
--Erbenhaftung, Nachlasspflegschaft
- Verwaltung
- Nachlassüberschuldung, Annahme/Ausschlagung der Erbschaft
- Testaments- und Vertragsgestaltung
- Vorweggenommene Erbfolge (Schenkungen, Verträge zugunsten Dritter)
- Unternehmensnachfolge
- Testamentsvollstreckung