Mietrecht
Gerade das Mietrecht stellt für Vermieter, aber auch für Mieter, eine derart komplexe Rechtsmaterie dar, die einem ständigen Wandel durch Gesetzgebung und höchstrichterlicher Rechtsprechung
unterliegt.
Wir vertreten sowohl Vermieter, als auch Mieter gerichtlich und außergerichtlich in mietrechtlichen Angelegenheiten.
Hierzu gehören nicht nur die Geltendmachung von Rechten aus bestehenden Mietverträgen bzw. deren Kündigung, sondern auch Beratung bei der Gestaltung von Mietverträgen, um bereits im Vorfeld etwaige
spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Denn unklare oder unwirksame Regelungen sind oftmals Ausgangspunkt für zum Teil langwierige juristische Auseinandersetzungen.
Unsere Beratung und außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung umfasst auf alle Aspekte aus dem Rechtsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Häufige Aspekte sind hier Mietzins, Minderungsanlässe, Mängelanzeigen und der Kündigungsschutz.